Sorge- und Umgangsrecht

Kinder können mit einer Trennung nachweislich besser umgehen, wenn sie nach Trennung und Scheidung weiterhin unbeschwert Kontakt zu beiden Eltern haben. Dabei kommt es darauf an, dass beide Eltern, egal für welche Umgangszeiten sie sich entscheiden, die Umgänge beim jeweils anderen Elternteil tolerieren und Unterschiede beim anderen auch akzeptieren.

Die meisten Kinder sind anpassungsfähig und erkennen, was sie beim Papa dürfen und bei Mama nicht und umgedreht. Viel belastender für Kinder ist es, wenn sie in Interessenkonflikte zwischen den Eltern geraten. Um so wichtiger ist es, bereits mit oder kurz nach der Trennung gemeinsame Umgänge zu vereinbaren, zu bestimmen, wo das Kind den Hauptaufenthalt hat und wer das Kindergeld erhalten sollte.
Umso konfliktreicher die Beziehung zwischen den Eltern ist, umso genauer sollte eine solche Umgangsregelung gestaltet werden. Auch in diesem Bereich können Sie auf meine Unterstützung und langjährige Erfahrung zählen.

Sorgerecht

Grundsätzlich ist per Gesetz die Kindesmutter alleine Sorgeberechtigt. Bei Eheschließung oder bestehender Ehe bei Geburt des Kindes erhält automatisch auch der Vater das gemeinsame Sorgerecht. Im Zusammenhang mit einer Scheidung müsste geklärt werden, ob es bei der gemeinsamen Sorge verbleiben soll. Bei nicht verheirateten Eltern muss der Kindesvater das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht aktiv einfordern.
In den letzten Jahren sind die Väterrechte durch Gesetz und Rechtsprechung sehr gestärkt worden. Grundsatz ist daher, dass es bei der gemeinsamen Sorge verbleiben oder diese dem Vater ermöglicht werden soll, wenn diese nicht dem Kindeswohl widerspricht. Es müssten daher gewichtige Gründe vorliegen, aus welchen die gemeinsame Sorge versagt werden soll.

Bestimmte Lebensumstände können es erforderlich machen, dass die gemeinsame Sorge aufgehoben und auf einen Elternteil allein übertragen wird. Dies kann das gesamte Sorgerecht aber auch nur Teile des Sorgerechtes, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die schulische oder medizinische Sorge etc. betreffen.